I.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten
Bestandteil eines jeden Angebotes bzw. Auftrages der O.Ö. Telefonbuchverlag Verlag
für Telemedien GmbH & Co. KG (in der Folge als "Verlag" bezeichnet) und deren
Rechtsnachfolger.
Sie gelten jedenfalls auch dann, wenn durch den Vertragspartner (in der Folge
als "Auftraggeber" bezeichnet) anders lautende Bedingungen vorgeschlagen werden
sollten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform und
Unterfertigung durch die Geschäftsführung des Verlages. Mit dem Anzeige- bzw.
Eintragungsauftrag anerkennt der Vertragspartner diese Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen
des Verlages.
II.
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
In Zweifelsfällen ist der österreichische Text verbindlich. Der Auftrag ist für
den Auftraggeber unwiderruflich und verpflichtet zur vollen Zahlung unter Angabe
der Auftragsnummer. Der Verlag kann vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn
der Auftraggeber Verpflichtungen aus vorhergehenden Aufträgen nicht fristgerecht
erfüllt hat. Der Verlag ist in diesem Falle berechtigt, den dadurch erlittenen
Schaden geltend zu machen.
III.
1. Stornierungen des Vertrages von Seiten des Auftraggebers sind nur dann möglich
bzw. zulässig, wenn dies binnen 8 Tagen nach Auftragsunterfertigung bzw. Auftragserteilung
erfolgt.
2. Ab dem neunten Tag nach Auftragserteilung bis zum Beginn der Satzarbeiten ist
eine Stornogebühr im Ausmaß von 25 % als pauschalierter Schadenersatz durch den
Auftraggeber zu leisten.
3. Nach Zusendung des Bürstenabzuges bzw. einer Textanforderung besteht für den
Auftraggeber keinerlei Stornomöglichkeit mehr, es ist jedenfalls der gänzliche
vereinbarte Preis für die Telefonbucheinschaltung zu leisten.
IV.
1. Der Verlag ist bemüht, jedoch nicht verpflichtet, für die Veröffentlichung des
Telefonbuches einen bestimmen Termin einzuhalten. Die Durchführung des Auftrages,
dessen Gültigkeit sich auf die jeweilige Auflage beschränkt, bleibt ausschließlich
dem Verlag vorbehalten. Im Falle des Nichterscheinens des Werkes bzw. der Veröffentlichung
infolge höherer Gewalt übernimmt der Verlag keine Verpflichtung auf Erfüllung
von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz, lediglich bereits geleistete Zahlungen
durch den Auftraggeber werden zurückerstattet.
2. Wird der Auftrag durch schuldhaftes Verhalten des Verlages bzw. dessen Mitarbeiter
ganz oder teilweise nicht in die jeweilige Auflage aufgenommen oder inhaltlich
verändert, so beschränken sich die Ansprüche der Auftraggeber auf teilweisen
oder vollständigen Erlass des Entgelts für diese Eintragung.
Ein weitergehender Anspruch, insbesondere auf Erfüllung, Beseitigung oder Schadenersatz
wird ausgeschlossen. Die Ersatzpflicht des Verlages ist zudem beschränkt auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3. Beanstandungen können darüber hinaus nur dann berücksichtigt werden, wenn sie
innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen erfolgen. Später erfolgte Reklamationen
sind jedenfalls präkludiert.
Als Erscheinungstag gilt für Bücher der erste Auslieferungstag, für andere Medien
der erste Tag der Veröffentlichung der in Auftrag gegebenen Eintragungen.
V.
1. Die Auswahl der Schriften, die Aufnahme von reprofähigen Druckvorlagen, die
Festlegung bestimmter Größen sowie die Platzierung bzw. die Einordnung der Eintragungen
und Anzeigen unterliegt der Bestimmung durch den Verlag.
Für die alphabetische Einordnung ist der bürgerliche Nachname bzw. die Eintragung
im Firmenbuch (Handelsregister) oder in einem anderen entsprechenden Register
maßgebend. Bei gleichlautendem Nachnamen ist der Vorname maßgebend. Bei völlig
gleichlautender Bezeichnung, etwa des Namens einer natürlichen Person, ist ausschlaggebend
für die Reihung der Anfangsbuchstabe der Straßenbezeichnung des Wohnortes. Schließlich
entscheidet die Hausnummer, die niedrigere wird zuerst gereiht.
2. Die Entgegennahme besonderer Platzierungswünsche wie auch der Ausschluss von
Mitbewerbern ist wegen der Struktur des Verlagswerkes nicht möglich; es sei denn,
es wird anderes mit dem Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
Mehrspaltige Anzeigen wie auch Sammelanzeigen und Seitenteilanzeigen werden
vom Verlag wegen der besonderen umbruchtechnischen Schwierigkeiten, die sie bereiten,
nach bestem Können in möglichster Nähe des bestellten Eintragungsbegriffes (bzw.
Rubrik) eingeordnet. Mehrspaltige Anzeigen werden der Größe nach und innerhalb
der Größe alphabetisch sortiert.
3. Innerhalb des bestellten Eintragungsbegriffes (bzw. Rubrik) erfolgt an der alphabetisch
zuständigen Stelle ein Hinweis auf die Anzeige ohne besondere Berechnung, sofern
sie nicht selbst an dieser Stelle platziert werden kann. Für Anzeigen, die alphabetisch
nicht zugeordnet werden können – z. B. Sammelanzeigen mehrerer Firmen oder als
Seitenteilanzeigen bestellte Eintragungen –, erfolgt kein Hinweis.
4. Mängelrügen wegen der Platzierung mehrspaltiger Anzeigen oder wegen unterbliebener
alphabetischer Hinweise sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Werden mehrere, voneinander unabhängige Firmen in einer Anzeige angeführt (Sammel-,
Gemeinschafts- oder Verbundwerbung), berechnet der Verlag pro Firma einen Zuschlag
von 10 % des Preises der gänzlichen Anzeige.
6. Seitenteilanzeigen werden als solche im Auftrag besonders gekennzeichnet. Sie
werden nicht alphabetisch eingeordnet und erhalten keinen Hinweis innerhalb eines
Eintragungsbegriffes bzw. einer Rubrik.
VI.
Für das Ergebnis des Erscheinungsbildes wird ausdrücklich keine Garantie übernommen.
Der Verlag ist berechtigt, ohne besondere Ankündigung negativ gestaltete Anzeigen
(Schwarz-Weiß-Anzeigen) bzw. Werbung in geeigneter Weise aufzu-rastern. Mängelrügen
aus dem Abdruck von Negativanzeigen oder auch von aufgerasterten Anzeigen sind
ausgeschlossen.
VII.
Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere auch für den
Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Angaben. Es ist ausschließlich Sache
des Auftraggebers, wettbewerbs-, warenzeichen- oder namensrechtliche Fragen vor
Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Der Verlag übernimmt keinerlei
Haftung bzw. Gewähr für die Vollständigkeit des Telefonbuches, insbesondere keine
Vollständigkeit verschiedener Berufsgruppen.
Der Verlag haftet zudem nicht für die Textierung der Einschaltung sowie die
Verwendung von Firmenzeichen. Die Daten werden von den Kunden vorgegeben. Bei
zu Unrecht verwendeten oder überlassenen Texten und Firmenzeichen haftet in vollem
Umfange der Auftraggeber und hat den Verlag diesbezüglich schad- und klaglos
zu halten.
VIII.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Eintragungsaufträge wegen des Inhaltes,
der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages
abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird dem Auftraggeber
mitgeteilt. Der Rücktritt ist mit Zugang der Mitteilung an den Auftraggeber wirksam,
wobei Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Rücktritt – aus welchem Rechtstitel
auch immer – ausgeschlossen werden.
IX.
1. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage eines Textentwurfes wird die Anzeige nach der
Stampiglie oder nach dem Entwurf durch den Verlag gestaltet.
Vor dem endgültigen Druck wird dem Auftraggeber ein Bürstenabzug zugesandt,
welcher der Druckanordnung entspricht. Ist dieser Abzug nicht binnen 8 Tagen
zurückgesandt, abgeändert oder sonst reklamiert, so gilt dies als Freigabe für
die Durchführung der Einschaltung. Der beim Verlag eingelangte druckreife Abzug
ist für die Druckausführung maßgebend und enthebt den Verlag von jeglicher Verantwortung.
2. Es wird nur eine Korrektur kostenlos durchgeführt, jede weitere gewünschte oder
erforderliche Korrektur wird separat verrechnet.
Für die rechtzeitige unaufgeforderte Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druck- bzw. Veröffentlichungsunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 2 Monate nach Erscheinen des Werkes bzw. der
Erstveröffentlichung.
X.
In den Preisen für Einschaltungen im Vierfarbdruck sind keine Kosten für Lithos
oder Farbandrucke enthalten. Falls erforderlich, werden die Lithos und Andrucke
durch den Verlag bzw. durch Fremdfirmen kostengünstig hergestellt. Solche Kosten
werden extra in Rechnung gestellt.
XI.
Zahlungsbedingungen: Die Kosten für die Telefonbucheinschaltung sind innerhalb
von 8 Tagen nach Zusendung der Rechnung mit 2 % Skonto zahlbar, innerhalb von
30 Tagen ohne Abzug.
Die Hingabe von Schecks oder Wechseln gilt nur zahlungshalber, niemals zahlungsstatt.
Wird der Steuersatz (Umsatzsteuer) zwischen Abschluss des Vertrages und Erscheinen
des Werkes einer Veränderung unterworfen, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung
eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten; sofern
der Gesetzgeber keine andere Regelung vorgesehen hat.
XII.
Dem Verlag ist es gestattet, die dem Auftrag zugrundeliegenden Daten zum Zwecke
der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.
Die Daten der Telefonkunden und der Auftraggeber werden auch für die Darstellung
in elektronischen Verzeichnissen aufbereitet und verändert.
XIII.
Bei Zahlungsverzug oder begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers ist der Verlag unbeschadet sonstiger Rechte befugt, Sicherheiten
für weitere Anzeigenaufträge zu verlangen. Im Fall des Zahlungsverzuges werden
1 % Verzugszinsen per Monat vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber
hinaus, sämtliche damit verbundenen Mahngebühren, Anwalts- und Gerichtskosten und
dgl. mehr zu tragen.
XIV.
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 4600 Wels.
2. Ein Konkurrenzausschluss wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung
gewährt und dann aber auch nur für die jeweilige Seite der Platzierung der einen
Werbung, niemals aber für das ganze Telefonbuch.
XV.
Medienberater sind nicht inkassoberechtigt. Eine Agenturprovision ist in den
angeführten Preisen nicht enthalten.
Stand 01/08