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Schader Josef
Leppen, Leppen 6
9773 Irschen (Spittal an der Drau)Schader Josef
Beratung u Hdl Grander Wasser-Technologie
Leppen, Leppen 6
9773 Irschen (Spittal an der Drau)Tel/Fax: (04710) 24 95
Schader Josef
Beratung u Hdl Grander Wasser-Technologie Auto
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Herausgeber und Verleger
O.Ö. Telefonbuchverlag
Verlag für Telemedien GmbH & Co. KG
Franz-Fritsch-Straße 11
A-4600 Wels
Tel. +43 7242 2088 3000
Fax +43 7242 2088 3090
E-Mail: info@telefonbuchverlag.at
Internet: www.telefonbuchverlag.at
Geschäftsführer:
Dr. Christoph Dumrath
Olaf H. Tonner
Verlagsleiter:
Hans Hofinger
Michael Kubik
Handelsregister Landesgericht Wels FN 139051 m
USt-IdNr.: ATU 41232108
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I.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil eines jeden Angebotes bzw. Auftrages der O.Ö. Telefonbuchverlag Verlag für Telemedien GmbH & Co. KG (in der Folge als "Verlag" bezeichnet) und deren Rechtsnachfolger.
Sie gelten jedenfalls auch dann, wenn durch den Vertragspartner (in der Folge als "Auftraggeber" bezeichnet) anders lautende Bedingungen vorgeschlagen werden sollten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform und Unterfertigung durch die Geschäftsführung des Verlages. Mit dem Anzeige- bzw. Eintragungsauftrag anerkennt der Vertragspartner diese Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen des Verlages.
II.
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. In Zweifelsfällen ist der österreichische Text verbindlich. Der Auftrag ist für den Auftraggeber unwiderruflich und verpflichtet zur vollen Zahlung unter Angabe der Auftragsnummer. Der Verlag kann vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn der Auftraggeber Verpflichtungen aus vorhergehenden Aufträgen nicht fristgerecht erfüllt hat. Der Verlag ist in diesem Falle berechtigt, den dadurch erlittenen Schaden geltend zu machen.
III.
1. Stornierungen des Vertrages von Seiten des Auftraggebers sind nur dann möglich bzw. zulässig, wenn dies binnen 8 Tagen nach Auftragsunterfertigung bzw. Auftragserteilung erfolgt.
2. Ab dem neunten Tag nach Auftragserteilung bis zum Beginn der Satzarbeiten ist eine Stornogebühr im Ausmaß von 25 % als pauschalierter Schadenersatz durch den Auftraggeber zu leisten.
3. Nach Zusendung des Bürstenabzuges bzw. einer Textanforderung besteht für den Auftraggeber keinerlei Stornomöglichkeit mehr, es ist jedenfalls der gänzliche vereinbarte Preis für die Telefonbucheinschaltung zu leisten.
IV.
1. Der Verlag ist bemüht, jedoch nicht verpflichtet, für die Veröffentlichung des Telefonbuches einen bestimmen Termin einzuhalten. Die Durchführung des Auftrages, dessen Gültigkeit sich auf die jeweilige Auflage beschränkt, bleibt ausschließlich dem Verlag vorbehalten. Im Falle des Nichterscheinens des Werkes bzw. der Veröffentlichung infolge höherer Gewalt übernimmt der Verlag keine Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz, lediglich bereits geleistete Zahlungen durch den Auftraggeber werden zurückerstattet.
2. Wird der Auftrag durch schuldhaftes Verhalten des Verlages bzw. dessen Mitarbeiter ganz oder teilweise nicht in die jeweilige Auflage aufgenommen oder inhaltlich verändert, so beschränken sich die Ansprüche der Auftraggeber auf teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgelts für diese Eintragung.
Ein weitergehender Anspruch, insbesondere auf Erfüllung, Beseitigung oder Schadenersatz wird ausgeschlossen. Die Ersatzpflicht des Verlages ist zudem beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3. Beanstandungen können darüber hinaus nur dann berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen erfolgen. Später erfolgte Reklamationen sind jedenfalls präkludiert.
Als Erscheinungstag gilt für Bücher der erste Auslieferungstag, für andere Medien der erste Tag der Veröffentlichung der in Auftrag gegebenen Eintragungen.
V.
1. Die Auswahl der Schriften, die Aufnahme von reprofähigen Druckvorlagen, die Festlegung bestimmter Größen sowie die Platzierung bzw. die Einordnung der Eintragungen und Anzeigen unterliegt der Bestimmung durch den Verlag.
Für die alphabetische Einordnung ist der bürgerliche Nachname bzw. die Eintragung im Firmenbuch (Handelsregister) oder in einem anderen entsprechenden Register maßgebend. Bei gleichlautendem Nachnamen ist der Vorname maßgebend. Bei völlig gleichlautender Bezeichnung, etwa des Namens einer natürlichen Person, ist ausschlaggebend für die Reihung der Anfangsbuchstabe der Straßenbezeichnung des Wohnortes. Schließlich entscheidet die Hausnummer, die niedrigere wird zuerst gereiht.
2. Die Entgegennahme besonderer Platzierungswünsche wie auch der Ausschluss von Mitbewerbern ist wegen der Struktur des Verlagswerkes nicht möglich; es sei denn, es wird anderes mit dem Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
Mehrspaltige Anzeigen wie auch Sammelanzeigen und Seitenteilanzeigen werden vom Verlag wegen der besonderen umbruchtechnischen Schwierigkeiten, die sie bereiten, nach bestem Können in möglichster Nähe des bestellten Eintragungsbegriffes (bzw. Rubrik) eingeordnet. Mehrspaltige Anzeigen werden der Größe nach und innerhalb der Größe alphabetisch sortiert.
3. Innerhalb des bestellten Eintragungsbegriffes (bzw. Rubrik) erfolgt an der alphabetisch zuständigen Stelle ein Hinweis auf die Anzeige ohne besondere Berechnung, sofern sie nicht selbst an dieser Stelle platziert werden kann. Für Anzeigen, die alphabetisch nicht zugeordnet werden können – z. B. Sammelanzeigen mehrerer Firmen oder als Seitenteilanzeigen bestellte Eintragungen –, erfolgt kein Hinweis.
4. Mängelrügen wegen der Platzierung mehrspaltiger Anzeigen oder wegen unterbliebener alphabetischer Hinweise sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Werden mehrere, voneinander unabhängige Firmen in einer Anzeige angeführt (Sammel-, Gemeinschafts- oder Verbundwerbung), berechnet der Verlag pro Firma einen Zuschlag von 10 % des Preises der gänzlichen Anzeige.
6. Seitenteilanzeigen werden als solche im Auftrag besonders gekennzeichnet. Sie werden nicht alphabetisch eingeordnet und erhalten keinen Hinweis innerhalb eines Eintragungsbegriffes bzw. einer Rubrik.
VI.
Für das Ergebnis des Erscheinungsbildes wird ausdrücklich keine Garantie übernommen.
Der Verlag ist berechtigt, ohne besondere Ankündigung negativ gestaltete Anzeigen (Schwarz-Weiß-Anzeigen) bzw. Werbung in geeigneter Weise aufzu-rastern. Mängelrügen aus dem Abdruck von Negativanzeigen oder auch von aufgerasterten Anzeigen sind ausgeschlossen.
VII.
Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere auch für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Angaben. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, warenzeichen- oder namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Der Verlag übernimmt keinerlei Haftung bzw. Gewähr für die Vollständigkeit des Telefonbuches, insbesondere keine Vollständigkeit verschiedener Berufsgruppen.
Der Verlag haftet zudem nicht für die Textierung der Einschaltung sowie die Verwendung von Firmenzeichen. Die Daten werden von den Kunden vorgegeben. Bei zu Unrecht verwendeten oder überlassenen Texten und Firmenzeichen haftet in vollem Umfange der Auftraggeber und hat den Verlag diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
VIII.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Eintragungsaufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Der Rücktritt ist mit Zugang der Mitteilung an den Auftraggeber wirksam, wobei Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Rücktritt – aus welchem Rechtstitel auch immer – ausgeschlossen werden.
IX.
1. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage eines Textentwurfes wird die Anzeige nach der Stampiglie oder nach dem Entwurf durch den Verlag gestaltet.
Vor dem endgültigen Druck wird dem Auftraggeber ein Bürstenabzug zugesandt, welcher der Druckanordnung entspricht. Ist dieser Abzug nicht binnen 8 Tagen zurückgesandt, abgeändert oder sonst reklamiert, so gilt dies als Freigabe für die Durchführung der Einschaltung. Der beim Verlag eingelangte druckreife Abzug ist für die Druckausführung maßgebend und enthebt den Verlag von jeglicher Verantwortung.
2. Es wird nur eine Korrektur kostenlos durchgeführt, jede weitere gewünschte oder erforderliche Korrektur wird separat verrechnet.
Für die rechtzeitige unaufgeforderte Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druck- bzw. Veröffentlichungsunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 2 Monate nach Erscheinen des Werkes bzw. der Erstveröffentlichung.
X.
In den Preisen für Einschaltungen im Vierfarbdruck sind keine Kosten für Lithos oder Farbandrucke enthalten. Falls erforderlich, werden die Lithos und Andrucke durch den Verlag bzw. durch Fremdfirmen kostengünstig hergestellt. Solche Kosten werden extra in Rechnung gestellt.
XI.
Zahlungsbedingungen: Die Kosten für die Telefonbucheinschaltung sind innerhalb von 8 Tagen nach Zusendung der Rechnung mit 2 % Skonto zahlbar, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.
Die Hingabe von Schecks oder Wechseln gilt nur zahlungshalber, niemals zahlungsstatt.
Wird der Steuersatz (Umsatzsteuer) zwischen Abschluss des Vertrages und Erscheinen des Werkes einer Veränderung unterworfen, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten; sofern der Gesetzgeber keine andere Regelung vorgesehen hat.
XII.
Dem Verlag ist es gestattet, die dem Auftrag zugrundeliegenden Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die Daten der Telefonkunden und der Auftraggeber werden auch für die Darstellung in elektronischen Verzeichnissen aufbereitet und verändert.
XIII.
Bei Zahlungsverzug oder begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist der Verlag unbeschadet sonstiger Rechte befugt, Sicherheiten für weitere Anzeigenaufträge zu verlangen. Im Fall des Zahlungsverzuges werden 1 % Verzugszinsen per Monat vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche damit verbundenen Mahngebühren, Anwalts- und Gerichtskosten und dgl. mehr zu tragen.XIV.
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 4600 Wels.
2. Ein Konkurrenzausschluss wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt und dann aber auch nur für die jeweilige Seite der Platzierung der einen Werbung, niemals aber für das ganze Telefonbuch.
XV.
Medienberater sind nicht inkassoberechtigt. Eine Agenturprovision ist in den angeführten Preisen nicht enthalten.
Stand 01/08
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