Print-Anzeige von: Bestattung Kallaus GmbH

Was tun im Sterbefall

Ratgeber im Sterbefall

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind. Grundsätzlich gilt, dass bei einem Sterbefall im Wohnhaus sofort ein Arzt zur Totenbeschau zu verständigen ist. Während der Nachtstunden (von 19.00 \u2013 6.00 Uhr) gibt es einen Ärztenachtbereitschaftsdienst, der unter Tel. 141 oder über das Rote Kreuz zu erreichen ist.

Bei einem Trauerfall in einer Krankenanstalt oder einem Pflegeheim wird die Totenbeschau von der Anstaltsleitung veranlasst, dieauchdie Hinterbliebenen vom Ableben ihres Angehörigen verständigt.

Im Falle des Auffindens eines Leichnams ist beim nächstenSicherheitsorgan (bei der nächsten Polizeidienststelle) Anzeige zu erstatten.

Erst nach erfolgter Totenbeschau und Freigabe des Verstorbenen kann die Abholung (Überführung) durch uns erfolgen. In jedem Fall können Sie auch SOFORT mit der Bestattung KallausKontakt aufnehmen, um die notwendigen Schritte mit uns gemeinsam zu koordinieren \u2013 wir sind gerne für Sie da!

Weiters muss beim zuständigen Standesamt (Personenstandsbehörde) die Beurkundung des Sterbefalls innerhalb der nächsten 3 Werktage erfolgen.

Sie benötigen folgende Dokumente:

Totenschein bzw. Anzeige des Todes (ausgestellt vom Totenbeschauarzt)
Geburtsurkunde
Taufschein zur Feststellung der Religionszugehörigkeit
Heiratsurkunde der letzten Ehe oder Scheidungsurteil
Staatsbürgerschaftsnachweis
Meldenachweis (des letzten Wohnsitzes)
Sterbeurkunde der Ehegattin oder des Ehegatten bei verwitweten Personen

Bei jedem Todesfall ist eine Totenbeschau notwendig. Die vom Arzt ausgefertigte Todesanzeige wird von uns an die Standesamtsbehörde weitergeleitet.

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