Haarstudio Manuela , Friseur
Kontaktinformationen
Himberger Straße 7
2320 Schwechat (Bruck an der Leitha) AT
Bewertungen
34 Bewertungen auf google.at
Durchschnittsbewertung: 4.5 1
Bewertung von Angi Kubalek
vor einem Monat
Es war sehr toll, hab mich sooo wohl gefühlt. Kann ich nur weiterempfehlen.
Bewertung von katharina pinka
vor 5 Monaten
Nur zu empfehlen zuvorkommend, freundlich und geht total auf die Wünsche der Kunden ein. Das Ergebnis kann sich sehen lassen
Bewertung von Trudbert
vor einem Jahr
War zum ersten Mal dort und bin zufrieden. Danke, Kerstin Komme wieder.
Bewertung von Kexurra
vor einem Jahr
Sehr Freundliche Mitarbeiterinnen, Alles schön Sauber. Der Haarschnitt schaut immrt gut aus. Auch sehr Kinderfreundlich Biten dir sofort Etwas zum Trinken an. Sehr nett.
Bewertung von Barbara Zagler
vor 2 Jahren
Die Saloninhaberin wollte mir weismachen, dass CoronaTests, welche von Apothekern gemacht werden, und für die man eine Bestätigung bekommt, in ihrem Salon nicht zugelassen sind. Das hat sie mir in sehr unfreundlicher Weise kundgetan, obwohl die Apothekerkammer die Gültigkeit der Tests zur Vorlage beim Friseur bestätigt hat. Ich muss mich als langjährige Kundin nicht so anschreien lassen, werte Frau Manuela, ihr umgangssprachlicher Ausdruck ,,Nasenbohrertest ändert auch nichts daran, dass er gültig ist, sofern ihn ein Arzt oder Apotheker durchführt.Negativer Covid-Test zum Zutritt: Welche Tests geltenAls Zutrittstests zugelassen sind Antigen- oder PCR-Tests, diese dürfen nicht älter als 48 Stunden sein es zählt der Zeitpunkt der Probenahme.Gültig sind Nachweise wie Bestätigungen, Befunde vonTeststraßen und -angebote von Bundesländern und GemeindenApothekenBetriebe, aber nur dann, wenn die Tests durch entsprechend qualifiziertes und berechtigtes Gesundheitspersonal durchgeführt werdenNiedergelassene ÄrzteTestungen in Alten- und Pflegeheimen: aber nur dann, wenn die Tests durch entsprechend qualifiziertes und berechtigtes Gesundheitspersonal durchgeführt werden.Testungen durch sonstige Gesundheitsberufe, sofern die entsprechenden berufsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wie zB. ärztlich Anordnung.Dieser Nachweis muss eindeutig der Person zuordenbar sein, muss das Datum der Probennahme enthalten, es ist auch ein Lichtbildausweis Führerschein, Reisepass, Personalausweis nötig.Nicht gültig sind selbst durchgeführte Wohnzimmertests, da laut Gesundheitsministerium hier nicht kontrolliert werden könne, wer den Test gemacht hat und ob dieser korrekt durchgeführt wurde. Auch Ergebnisse von Schultests zählen nicht als Zutrittstests.
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