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Landesverwaltungsgericht f Oberösterreich (Oö. LVwG)

Landesverwaltungsgericht f Oberösterreich (Oö. LVwG)

Ämter u. Behörden

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11 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 2.5  1

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Bewertungen

11 Bewertungen auf google.at
Durchschnittsbewertung: 2.5 1


Bewertung von Tímea Fazekas Foto von Tímea Fazekas
vor 4 Wochen
Angestellte ohne juristische Kenntnisse, die grundsätzlich Richter sind. Sie kennen das Gesetz nicht. Sie arbeiten mit den Behörden eng zusammen, sie haben keine unabhängigen Gedanken. Aber es ist wichtig, dass sie Bekannte sind, damit sie einen guten Job haben. Sie haben keine Ahnung von Gerechtigkeit. Ein Witz Sie alle sollten rausgeschmissen werden


Bewertung von Natur Natur Foto von Natur Natur
vor einem Monat
Respektvoller Umgang Kompetente Rechtsprechung. Die schlechten Rezensionen sind für mich nicht nachvollziehbar.


Bewertung von Hannes Plank Foto von Hannes Plank
vor 10 Monaten
Eine Krähe pickt der Anderen kein Auge aus. Das Gericht hat Schaden angerichtet, dem es sich nicht bewusst ist. Ich habe das Vertrauen in unser Rechtssystem verloren. Ich hoffe, dass sich die Richterin dessen bewusst ist.


Bewertung von Christina Reiter Foto von Christina Reiter
vor 4 Jahren
Ein sehr gut organisiertes Gericht mit kompetenten Richtern. Schlechte Bewertungen stammen hier wohl überwiegend von frustrierten Beschwerdeführern, die nicht bekommen haben, was sie wollten. Unzufriedene gibt es nunmal immer nach einer Gerichtsverhandlung, da können weder die Richter noch das Gericht etwas für.


Bewertung von Austria Noriker Foto von Austria Noriker
vor 4 Jahren
Was die demokratiepolitische Bedenklichkeit angeht, kann ich hiernur zustimmen. Der Vorsitzende hat mich im Zuge der Verhandlung beieinem Hinweis auf eine Widersprüchlichkeit in einer Entscheidungdarauf aufmerksam gemacht, dass dies eine Fleissaufgabe desErlassers gewesen sein. Wohlgemerkt handelte es sich beim Erlasserum einen Landesbeamten. Und nachdem die meisten Richter beimOberösterr. LVWG Landesbeamte waren, kann man schon verstehen,warum dies eine Fleißaufgabe und nicht ein Fehler war. Ichwurde ständig darauf hingewiesen, dass solche und ähnliche Dingenicht zur Sache gehören würden. Auch sagte mir der Vorsitzende,dass hier nach der Papierform entschieden würde und dassbei der Entscheidung zu meinem Begehren eine Kann-Bestimmungzum Tragen käme. Auch ein Mangel im Parteiengehör wird dannschnell als saniert erkannt. Unter diesen Umständenkann man sowohl die Gewaltentrennung als auch das Mittelder Berufung vergessen. Dies hat man ja in den seinerzeitigenWarschauer-Pakt-Diktaturen vorexerziert, wo es grundsätzlichkeine Berufungsinstanz gab. Auch nicht bei Todesurteilen.Wozu dann ein derartiger Gerichtshof überhaupt gut ist,kann man nur mit einer Postenbeschaffungsaktionfür ehemalige Landesbeamte oder für Leutze, die durch den zweitenBildungsweg etwas werden wolltensollten, erklären.Alles in allem ist daher der entsprechende Protzbau in der LinzerVolksgartenstraße, der als aufwendige Heimstatt diesesüberflüssigen Gerichtes dient, ein betongewordenens Symbol einerinkompetenten und verantwortunslosen Politiker- und derihnen ergebenenn Beamtenclique, die sich unter dem Vorwand desAusbaus des Rechtsstaates des blanken Zynismus schuldigmacht. Dass dazu ein entsprechender Richterroben-Mummenschanzgehört, steigert diese blamable Einrichtung nur mehr insGroteske.


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