NMS 3
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Figulystraße 15
4020 Linz (Linz(Stadt)) AT
Zweitname
Stelzhamerschule
Bewertungen
82 Bewertungen auf google.at
Durchschnittsbewertung: 2 1
Bewertung von سحر العيون
vor 3 Wochen
Es ist bedauerlich und ethisch fragwürdig, Kopftücher an Schulen zu verbieten. Ein solches Verbot verletzt die Grundprinzipien der Religionsfreiheit und individuellen Selbstbestimmung. Es fördert die Ausgrenzung von Schülerinnen und schafft eine Kultur der Diskriminierung. Die Schule sollte ein Ort der Toleranz, Vielfalt und des respektvollen Miteinanders sein. Ein Kopftuchverbot steht im Widerspruch zu diesen Werten und sollte überdacht werden, um eine inklusive Bildungsumgebung zu schaffen.
Bewertung von Malik Akok
vor einem Monat
Wie kann man an einer Schule das Kopftuch verbieten wenn diese ein Ort sein sollten den dem Schüler,Lehrer,Kinder und generell viele Menschen zusammen kommen sollte man sich doch dafür einsetzten dass alle einen guten Umgang pflegen wie soll dies ermöglicht werden wenn selbst Leitung Grundrechte verweigert bzw. Kopftücher verbietet. Zudem setz man sich so heutzutage ein um Rassismus aus der Welt zu schaffen wie können wir dann solche hasserfüllten Taten zulassen. Religion stört niemanden am Unterricht oder Bildung und es ist kein Problem diese auszuleben.
Bewertung von Jolinel
vor einem Monat
Den Schülern, das Ausleben der Religion zu verbieten ist lächerlichJeder Mensch hat das Recht selbst zu entscheiden ob und inwiefern er seinen Glauben ausleben möchte, sofern diese nicht im Konflikt mit dem Gesetzt stehen.Es sollte doch in Ihrem Interesse sein, dass sich die Schüler wohl und willkommen fühlen
Bewertung von Elisa kh
vor 3 Wochen
Unglaublich Es heißt immer Zusammenhalt und Toleranz aber wenn es um Muslime geht ist es vorbei Es ist lächerlich, rassistisch und pure Unterdrückung Wahrscheinlich hängt in jeder Klasse auch ein Kreuz aber das ist wieder mal oke. Niemals würde ich mein Kind in diese Schule schicken, egal welche Religion. Eine Frechheit
Bewertung von Mash kurezov
vor einem Monat
In Österreich ist das Grundrecht auf Religionsfreiheit in Artikel 14 der Österreichischen Bundesverfassung B-VG verankert. Dieser Artikel lautet:Die Freiheit des Bekenntnisses zu seiner Religion und die ungestörte Religionsausübung sind gewährleistet. Jedermann hat das Recht, seine Religion frei zu wählen oder ohne Bekenntnis zu leben. Niemand darf wegen seiner religiösen Überzeugung benachteiligt oder bevorzugt werden. Jeder hat das Recht auf alleinige oder gemeinschaftliche öffentliche oder private Religionsausübung, Abhaltung von Gottesdiensten und Feiern, religiöse Unterweisung und Erziehung, religiöse Das Erlassen eines Gesetzes, das ein Kopftuchverbot in Schulen einführtund gegen das Grundgesetz oder die Verfassung eines Landes verstößt, wäre normalerweise nicht zulässig. Verfassungen oder Grundgesetze in demokratischen Rechtsstaaten wie Deutschland und Österreich garantieren grundlegende individuelle Freiheiten und Rechte, einschließlich der Religionsfreiheit.Betreuung von Kranken und Gefangenen, religiöse Vereinigungen und religiöse Gebräuche und Riten.Falls ein solches Gesetz erlassen würde, könnte es von betroffenen Personen, religiösen Gemeinschaften oder Bürgerrechtsorganisationen vor Gericht angefochten werden. Die Gerichte würden dann die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes überprüfen. Wenn das Gesetz tatsächlich gegen die Verfassung verstößt, könnte es für nichtig erklärt werden.Hier sind weitere Gründe gegen ein Kopftuchverbot an Schulen:8. Schutz vor Stigmatisierung: Ein Verbot kann Schülerinnen dazu zwingen, ihr religiöses Bekenntnis zu verbergen oder es zu verleugnen, was zu einem Gefühl der Stigmatisierung führen kann. Es sollte ein Klima geschaffen werden, in dem religiöse Vielfalt respektiert wird.9. Gleichberechtigung der Geschlechter: Ein Kopftuchverbot könnte als paternalistisch angesehen werden, da es Frauen vorschreibt, was sie tragen sollten. Die Entscheidung über die Kleidung sollte auf persönlicher Freiheit und Wahl basieren, nicht auf staatlichen Vorschriften.10. Recht auf Bildung: Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Ein Kopftuchverbot kann dazu führen, dass Schülerinnen ihre Bildung aufgeben oder aus Angst vor Diskriminierung von der Schule fernbleiben, was ihr Recht auf Bildung verletzen würde.11. Integration fördern: Anstatt ein Verbot zu erlassen, könnten Schulen Maßnahmen ergreifen, um die Integration zu fördern und Vorurteile abzubauen. Dialog und Bildung über verschiedene Kulturen und Religionen könnten zur Förderung des Verständnisses beitragen.12. Präzedenzfall: Ein Kopftuchverbot könnte einen Präzedenzfall schaffen, der die Tür für weitere Beschränkungen der Religionsfreiheit in anderen Bereichen öffnet.13. Positive Identität: Das Tragen eines Kopftuchs kann für viele Schülerinnen eine wichtige kulturelle und religiöse Identität darstellen. Ein Verbot könnte dazu führen, dass sie sich ihrer eigenen Identität entfremden.14. Menschenrechte: Die Einhaltung der Menschenrechte und die Wahrung der individuellen Freiheit sind grundlegende Prinzipien in demokratischen Gesellschaften. Ein Verbot müsste sorgfältig abgewogen werden, um sicherzustellen, dass es mit diesen Prinzipien vereinbar ist.15. Elterliche Rechte: Das Recht der Eltern, die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu beeinflussen, sollte respektiert werden. Ein Kopftuchverbot könnte in die elterliche Entscheidungsfreiheit eingreifen.16. Kulturelle Vielfalt: Schulen sollten Orte der kulturellen Vielfalt sein, die unterschiedliche kulturelle und religiöse Praktiken akzeptieren und schätzen. Ein Verbot könnte diese Vielfalt untergraben.17. Potenziell kontraproduktiv: Ein Verbot könnte dazu führen, dass Schülerinnen sich in ihrer Identität herausgefordert fühlen und zu rebellischem Verhalten neigen, anstatt Integration zu fördern.
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